• Gruissan Aire des Quatre Vents

    June 6, 2024 in France ⋅ ☁️ 24 °C

    Nix wie weg vom Campingplatz, in die "Freiheit" und einen Satz nach Frankreich gemacht. Das raus rangieren vom Campingplatz war wegen der niedrigen Bäume ein wenig knifflig. Bis zur mautfreien Autobahn mußte man durch ein Häusermeer navigieren.

    Gruissan Aire des Quatre Vents, den riesigen Stellplatz kennen wir von einigen Zwischenstops. Seit kurzem gibt es eine ausgefeilte Hausordnung.

    Respekt... 🤐

    1-Zulassungsbedingungen
    Um auf dem Wohnmobilstellplatz zugelassen zu werden, muss man ein zugelassenes Wohnmobil oder einen zugelassenen umgebauten Kastenwagen besitzen. Für Autos, Wohnwagen und Zelte kann die Zulassung nicht erteilt werden. Der Aufenthalt auf einem Wohnmobilstellplatz in GRUISSAN bedeutet, dass Sie die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung akzeptieren und sich verpflichten, sie einzuhalten. Jeder Verstoß kann zur Ausweisung des Verursachers führen, wobei gegebenenfalls die Ordnungskräfte eingesetzt werden.

    2-Aufstellung
    Das Wohnmobil muss auf dem vom Verwalter angegebenen Stellplatz aufgestellt werden. Bel Verlassen des Platzes ist es strengstens untersagt, den Stellplatz zu markieren oder etwas auf ihm zu hinterlassen, um Ihn zu reservieren. Zwischen den einzelnen Wohnmobilen muss ein Abstand von 2,5 m eingehalten werden. Vierrädrige Fahrzeuge (Autos, Quads...) sind auf dem Platz Innerhalb der Grenzen des Wohnmobilstellplatzes und nur mit Anhänger erlaubt.

    3-Empfang
    Auf den Stellplätzen erhalten Sie im Empfangsbüro alle informationen über die Dienstleistungen des Stellplatzes, Informationen über Versorgungsmöglichkeiten, Sportanlagen, touristische Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und verschiedene Adressen, die sich als nützlich erweisen können.

    4-Respekt vor dem Personal Beleidigungen und aggressives Verhalten gegenüber dem Personal werden mit dem Ausschluss vom Platz bestraft.

    5-Gebühren
    Die Gebühren werden bei der Ankunft bezahlt. Ihre Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt. Sie sind ab 12 Uhr mittags für 24 Stunden Parkdauer zu entrichten. Unabhängig von der Ankunftszeit muss um 12 Uhr mittags eine weitere Zahlung geleistet werden. Die Parkscheine sind nicht erstattungsfähig und können nicht umgetauscht werden.

    6-Lärm und Ruhe
    Die Nutzer des Platzes werden dringend gebeten, alle Geräusche und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Tongeräte sind entsprechend einzustellen. Das Schließen von Autotüren und Kofferräumen sollte so leise wie möglich sein.

    Hunde und andere Tiere dürfen niemals frei herumlaufen. Sie dürfen nicht auf dem Gelände zurückgelassen werden, wenn Ihre Besitzer nicht anwesend sind und zivilrechtlich für sie verantwortlich sind. Sie müssen gegen Tollwut geimpft und gesetzeskonform tätowiert sein. Elne entsprechende Bescheinigung muss bei der Ankunft am Empfang vorgelegt werden.

    ZWISCHEN 22 UHR UND 7 UHR MORGENS MUSS ABSOLUTE RUHE HERRSCHEN.

    7-Verkehr und Parken von Fahrzeugen
    Innerhalb des Areals dürfen Fahrzeuge nur mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h fahren. Das Parken auf dem Gelände darf nicht länger als 30 aufeinanderfolgende Tage erlaubt sein und wird nach Ablauf dieser Frist gemäß der Straßenverkehrsordnung als missbräuchlich angesehen.

    8-Verhalten und Aussehen der Einrichtungen
    Jeder hat alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Platzes beeinträchtigen könnte. Jede Feststellung eines Verstoßes gegen diese Bestimmung führt zu einem Ausschluss.

    Abwässer und chemische Tolletten müssen in den Entsorgungsbereich geschüttet werden, jeder festgestellte Verstoß wird mit einem Protokoll geahndet. Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den Mülltonnen und Containern entsorgt werden.

    Das Waschen von Fahrzeugen ist verboten. Das Aufhängen muss diskret sein und darf niemals von Bäumen aus erfolgen. Es wird Jedoch toleriert, dass eine Leine zwischen Pflöcken gespannt wird, sofern keine Beschädigungen festgestellt werden.

    Die Anpflanzungen müssen respektlert werden. Es ist verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen. Es ist nicht erlaubt, den Platz mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden umzugraben. Für Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Boden oder den Einrichtungen des Platzes ist der Verursacher verantwortlich.

    9-Sicherheit

    a-Feuer: Offene Feuer (Holz, Kohle...) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Zustand gehalten werden. Im Brandfall ist sofort die Feuerwehr zu verständigen. Im Bedarfsfall befinden sich ein Feuerlöscher und ein Erste-Hilfe-Kasten an der Rezeption.

    b-Gas: Das Gesamtgewicht der Gasflaschen darf 26 kg pro Stellplatz (Fahrzeug) nicht überschreiten.

    c-Diebstahl: Die Gemeinde haftet nicht für Gegenstände, die in den Fahrzeugen zurückgelassen werden. Melden Sie dem Empfang, wenn sich verdächtige Personen auf dem Platz aufhalten.

    10-Spiele Spiele sind erlaubt, sofern die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung eingehalten werden.

    11-Beschwerden
    Beschwerden werden nur berücksichtigt, wenn sie unterschrieben, datiert und so genau wie möglich sind und sich auf relativ aktuelle Ereignisse beziehen.

    Diese Regeln sollen es allen ermöglichen, einen besseren Aufenthalt auf den Wohnmobilstellplätzen mit maximalem Komfort und Service zu verbringen und dabei Ihre Nachbarn zu respektieren.

    Geschehen zu GRUISSAN,
    am 16. Mai 2024

    Der Bürgermeister

    Mit Stempel und Unterschrift

    Ich müsste eigentlich wieder wegfahren... 🙊
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