• Der Internationale Strafgerichtshof ICC

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    Der International Criminal Court (ICC) ist ein Meilenstein der Fortentwicklung des Völkerrechts und der individuellen Verantwortlichkeit für Menschheitsverbrechen. Historisch knüpft der ICC einerseits an die Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg an. Aber er griff auch die Erfahrungen der beiden ad hoc-Tribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda in den 90er Jahren auf. 1998 einigten sich zahlreichen Staaten der Welt darauf, mit dem sogenannten Römischen Statut einen völkerrechtlichen Vertrag über die Einrichtung eines permanenten Internationalen Strafgerichtshof zu verabschieden. 2002 trat der Vertrag in Kraft und der ICC konnte eingerichtet werden. Heute haben 125 Staaten das Römische Statut ratifiziert. Einige übliche Verdächtige sind nicht dabei: Russland, China, Indien, Pakistan und die USA zum Beispiel. Die USA bekämpfen den ICC politisch schon seit der Administration von George W. Bush. Aber Trump geht noch weiter: Er hat persönliche Sanktionen u.a. gegen den britischen Chefankläger und mehrere Richter verhängt - und gegen deren Familien.
    Dabei ist die Arbeit des ICC so wichtig! Zuständig ist er für vier Delikte: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggressionsverbrechen. Und er ist auch nur subsidiär zuständig: Wenn der Heimatstaat eines mutmaßlichen Menschheitsverbrechers nicht willens oder nicht in der Lage ist, ein nationalstaatliches Verfahren zu führen.
    Almira, unsere Guide, stellt uns im heute leeren Gerichtssaal wichtige Aspekte der Arbeit des ICC vor. So sei zum Beispiel Zeugenschutz enorm wichtig: „Es ist fast immer lebensverändernd, Zeuge in einem Verfahren vor dem ICC zu sein. Oft ist es sogar lebensgefährlich“, sagt sie uns. Deshalb sei etwa der Zeugenstand von der Besuchertribüne aus nicht einsehbar. Bei besonders gefährdeten Zeuginnen oder Zeugen könnten diese sogar von einem Nebenraum aus digital zugeschaltet werden - verpixelt und mit verfremdeter Stimme.
    Geraldine aus Frankreich, die uns im zweiten Gespräch ihre Arbeit vorstellt, sagt uns fröhlich lachend, dass sie bei manchen ihrer Kolleginnen und Kollegen gar nicht so beliebt sei: „Manche glauben, wir stünden auf der Seite der „bad guys““, denn ihre Abteilung ist dazu da, die Strafverteidiger der mutmaßlichen Täter zu unterstützen. Während die Anklägebehörde permanent arbeitet, können die Angeklagten ihre Rechtsbeistände selbst wählen. Und Geraldines Abteilung ist dafür da, die Verteidiger, die oft noch gar keine Erfahrung vor dem ICC haben, beim Wissensmangement und bei technischen Fragen zu unterstützen. „Wir stehen natürlich gar nicht auf der Seite der Täter“, betont Hélène. „Aber ich bin überzeugt, dass jeder Mensch das Recht auf ein faires Verfahren hat - auch die mutmaßlichen bad guys.“
    Einer davon ist Rodrigo Duterte, der ehemalige Präsident der Philippinen, der im Rahmen seines „war on drugs“ zahlreiche Zivilist:innen durch Polizei und Militär erschießen ließ. Dies könnten „extralegale Hinrichtungen“ sein und damit Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Verfahren läuft. Wenig wahrscheinlich ist indes, dass in nächster Zeit die Haftbefehle gegen Wladimir Putin oder Benjamin Netanyahu zu Festnahmen führten…
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