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  • Kleiner Nachtrag zum letzten Post

    August 4, 2023 in Germany ⋅ 🌙 18 °C

    Gestern habe ich ja ausführlich über die Beantragung unserer Visa berichtet. Heute habe ich mal ein bisschen recherchiert, was eigentlich für Thailänder gilt, die für einen längeren Zeitraum nach Deutschland wollen.

    Die Seite der deutschen Botschaft in Bangkok ist recht informativ. Die Gründe, um ein Visum für Deutschland beantragen zu können, sind neben Studium/Ausbildung, Arbeit (hier besonders erwähnt die sogenannten Spezialitätenköche) und Familienangelegenheiten sehr übersichtlich, um nicht zu sagen nicht existent. Touristenvisa gibt es nur als "Schengenvisa" für maximal 90 Tage mit der Verpflichtung des Nachweises von ausreichenden finanziellen Mitteln, Krankenversicherung, genauer Darstellung aller Unterkünfte auf der geplanten Reiseroute etc. Die Visagebühren sind vergleichbar mit dem, was Thailand für entsprechende Visa verlangt. Die Anforderungen sind für ein Visum für Deutschland höher.

    Solche Konstellation, wie sie uns betrifft (Rentner für einen längeren Zeitraum nach Thailand) gibt es umgekehrt nicht. Alles, was 90 Tage überschreitet, ist abschließend bestimmt und dreht sich ausschließlich um Studium/Ausbildung, Arbeit und Familienangelegenheiten. Nun ist Deutschland in Gänze natürlich auch nicht so sehr vom Tourismus abhängig, wie dies in Thailand der Fall ist.

    Mein Fazit? Der Aufwand für die Beantragung erscheint auf den ersten Blick hoch, ist aber im Vergleich nicht übertrieben. Die deutschen Anforderungen erscheinen bezogen auf die Aufenthaltsdauer teilweise höher. Bei uns reichte z.B. die Angabe der "Hauptadresse" in Bangkok, also unseres Standquartiers aus.

    Während Thailand die Bearbeitung aller Visaanträge (und es gibt ja z.B. auch so genannte Longstayvisa für bis zu 10 Jahren) innerhalb von 15 Arbeitstagen verspricht, darf man bei einem Arbeitsvisum für Deutschland schon mal mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Monaten rechnen. Das ist für den Aspiranten bestimmt eine nervenzehrende Spanne .....

    Also: ja, Behördenkram ist selten vergnügungssteuerpflichtig. Aber für das, was uns an tollen Erlebnissen erwartet, ist es aller Mühe wert!

    Übrigens: noch 87 Tage bis zur Abreise
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